Österreichischer Einforstungsverband
Beratung
Der Einforstungsverband steht seinen Mitgliedern und Funktionären aber auch allen interessierten Personen gerne für sämtliche Fragen in Sachen Einforstung zur Verfügung. Egal ob es sich dabei um allgemeine Fragen zum Einforstungswesen handelt oder um spezielle Fragen zu einem bestimmten Themenbereich des Einforstungsrechts, wir beraten Sie gerne.
Um einen effizienten Ablauf bei der Beratung sicherzustellen und so Ihre Fragen möglichst rasch und zielgerichtet beantworten zu können, bitten wir Sie, vor Kontaktaufnahme mit dem Einforstungsverband folgendes zu beachten:
- Online-Fragenkatalog: Werfen Sie einen Blick in unseren Online-Fragenkatalog. Dort finden Sie Antworten auf eine Vielzahl an Fragen, welche in der Vergangenheit immer wieder an den Einforstungsverband herangetragen wurden. Unseren Fragenkatalog finden Sie unter der Rubrik FAQs.
- Beratung vor Ort: Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer örtlichen Einforstungsvertretung auf. Unsere 27 Einforstungskörperschaften/-genossenschaften und 205 Ortsorganisationen in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol bieten Ihnen eine kompetente Beratung unmittelbar vor Ort. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner vor Ort finden Sie im Genossenschaftsbereich unserer Homepage.
- Beantwortung spezifischer Fragen zu Ihrem Einforstungsrecht: Wenn Sie eine bestimmte Frage zu Ihrem Einforstungsrecht haben, bitten wir Sie bei Kontaktaufnahme mit uns, folgenden Informationen bereitzuhalten:
- Bei welcher Einforstungsgenossenschaft sind Sie Mitglied?
- Wie lautet der Gutsname Ihrer Einforstungsberechtigten Liegenschaft?
- Aktuelle sowie urkundliche Adresse Ihrer einforstungsberechtigten Liegenschaft?
- Wer ist der verpflichtete Grundeigentümer?
- Auf welche Rechtsart bezieht sich Ihre Frage (Holz-, Weide- oder Streunutzungsrecht, Elementarholzbezugsrecht)?
- Wie lautet die Nummer der Regulierungsurkunde?
- Gibt es zur Regulierungsurkunde Ergänzungsregulierungen etc.?
Sämtliche Angaben die Sie im Zuge der Beratung gegenüber dem Einforstungsverband machen, werden selbstverständlich streng vertraulich und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. Personenbezogene Daten verarbeiten der Einforstungsverband nur soweit dies zur Erbringung von Beratungs- oder allfälliger Vertretungsleistungen nötig ist.
Information
Der Einforstungsverband sowie die 27 Einforstungskörperschaften/-genossenschaften informieren laufend über aktuelle einforstungsrechtliche Themen sowie über Ereignisse die Einfluss auf Einforstungsrechte haben. Nutzen Sie die Möglichkeit und halten Sie sich über aktuelle Einwicklungen im Bereich der Einforstung am Laufenden, damit Sie aus Ihrem Einforstungsrecht den größtmöglichen Nutzen generieren können.
Aktuelle Informationen zum Einforstungswesen erhalten Sie:
- auf der Homepage des Einforstungsverbandes im Bereich „Aktuelles“
- auf den Homepages der Einforstungsgenossenschaften
- im Genossenschaftsbereich der Homepage des Einforstungsverbandes
- auf den Generalversammlungen des Einforstungsverbandes sowie der Einforstungsgenossenschaften
- auf Schulungsveranstaltungen des Einforstungsverbandes und der Einforstungsgenossenschaften
- Informationsbroschüren (bspw. Einforstungshandbuch)