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Österreichischer Einforstungsverband

Wertschöpfung aus Holzbezugsrechten

Werden Holzbezüge nicht rechtzeitig geltend gemacht, so verfallen diese womit ein Wertschöpfungsverlust für die berechtigte Liegenschaft einhergeht (urkundliche und gesetzliche Verfallsbestimmungen unbedingt beachten!).


Ein Grund warum manch Berechtigte ihre Holzansprüche ungenutzt verfallen lassen, kann darin liegen, dass diese zum einen nicht über das Wissen und die Erfahrung verfügen, welche nötig wären um das Einforstungsholz selbst zu schlägern. Zum anderen fehlt es manchen Wohn- oder kleinbäuerlichen Liegenschaften schlichtweg an den technischen Mitteln, welche zur Nutzung in Eigenregie erforderlich wären. Ein weiterer Grund liegt wohl auch darin, dass vereinzelt der Irrglaube vorherrscht, dass Einforstungsholz stehe nur für die unmittelbare Verwendung auf der berechtigten Liegenschaft zu. Gerade aber die Verwendung der jahresfixen Holzbezugsansprüche unterliegt keinerlei Beschränkungen (vergleiche dazu die einschlägigen Bestimmungen der Landeseinforstungsgesetze). Lediglich beim Nutzholz wird vorausgesetzt, dass sich Wohn- und Wirtschaftsgebäude sowie Zäunungen in einem wirtschaftsfähigen Zustand befinden müssen. Darüber hinaus können aber auch die jahresfixen Nutzholzgebühren völlig frei verwendet, also auch vermarktet werden.


Obschon in den meisten Fällen durch Selbstschlägerung die höchste Wertschöpfung generiert werden kann, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Schlägerung und Bringung durch Dritte durchführen zu lassen, so z.B. durch örtlich ansässige Schlägerungsunternehmen oder gegebenenfalls durch Einforstungsberechtigte, welche über die entsprechende Erfahrung bei der Holzernte sowie über die nötigen technischen Mittel verfügen.   


Des Weiteren kann durch eine professionelle Vermarktung eine erhebliche Steigerung der Wertschöpfung erzielt werden. In diesem Zusammenhang sei auf die im Jahr 2017 geschlossene strategische Partnerschaft zwischen dem Österreichischem Waldverband und dem Einforstungsverband hingewiesen. Viele Mitglieder des Einforstungsverbandes sind parallel Mitglied bei einem der 8 Landeswaldverbände. Es empfiehlt sich daher betreffend Holznutzung und Vermarktung bei Bedarf die kompetente Unterstützung des Waldverbandes in Anspruch zu nehmen (www.waldverband.at).   


Nutzen Sie ihre Holzbezugsansprüche und lassen Sie diese nicht verfallen! Durch richtige Nutzung und Vermarktung lässt sich Einkommen und Wertschöpfung erzielen!  

Sie sind Eigentümer einer einforstungsberechtigten Liegenschaft und an einer Mitgliedschaft bei einer unserer 27 Einforstungskörperschaften interessiert? Nähere Informationen finden Sie hier!


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