Heute am 14. September 2022 wird es im EU-Parlament zu einer Abstimmung zur Erneuerbaren Energierichtlinie (RED III) kommen. Im Zuge dessen soll der Beschluss gefasst werden, dass Biomasse bzw. Holz aus unseren heimischen Wäldern künftig nicht mehr als erneuerbarer Energieträger anerkannt wird. Mit der Definition des Begriffes „Primary woody biomass“ wird die direkte Holznutzung eingeschränkt und damit die Anrechenbarkeit an die Erneuerbaren Energie-Ziele erschwert.
Sollte dieser Beschluss tatsächlich gefasst werden, so ist mittelfristig mit gravierenden negativen Auswirkungen auch auf die Einforstungsrechte, insbesondere auf die Verwertung von Energieholz aus Brennholzbezugsrechten zu rechnen! Betroffen sind rund 20.000 Holzbezugsberechtigte Liegenschaften, welche zum Bezug von insgesamt rund 300.000 Raummeter Brennholz jährlich berechtigt sind!
Der Schritt Biomasse künftig nicht mehr als erneuerbaren Energieträger anerkennen zu wollen, steht sowohl der Versorgungssicherheit als auch dem Erreichen der Klimaziele völlig entgegen.
Aus diesem Grund hat sich der Einforstungsverband mit einem Schreiben an die österreichischen EU-Abgeordneten gewendet und darum ersucht, diese mögen sich gegen eine Aberkennung der Biomasse als alternativen Energieträger aussprechen!
Mag. Florian Past
(Verband der Einforstungsgenossenschaften eGen)